05.03.2006
Schon seit Tagen befindet sich unser Wahlkampfbus "on tour" durch den Westerwald, um auch in den entlegensten Winkeln die NPD dem Wahlvolk nahe zu bringen.
Am 05.03.2006 fuhr er von Neuwied in Richtung Altenkirchen. Am Ortausgang in Rengsdorf fanden sich noch drei Laternen. Diese standen in der Nähe der dortigen "ED-Tankstelle". Kaum war das erste Plakat oben am Mast kam ein Mann aus der Tankstelle auf unsere Wahlhelfer zugelaufen. Einer der Wahlhelfer befand sich zum Zeitpunkt des Eintreffens noch auf der Leiter. Der sichtlich wütende Mann rüttelte zunächst an der Leiter und gab dem Wahlhelfer deutlich zu verstehen er solle die Plakate sofort entfernen. Unser Wahlhelfer steig von der Leiter und stellt in einem Gespräch klar, dass hier weder ein Plakat wieder abgehängt würde, noch die NPD darauf verzichten würde, auch weitere Laternen in der Gegend zu bestücken. Der erregte ältere Herr war nun gar nicht mehr zu beruhigen. Er schubste unseren Wahlhelfer trat die Leiter von der Laterne und begannt ausfallend zu werden. Der Wahlhelfer lies sich durch das Vorgehen nicht aus der Ruhe bringen und versuchte, sich mit der Leiter weiter zu machen. Der verwirrte Mann schubste den Jungendlichen erneut und nahm die Leiter an sich. Er drohte mit der Polizei, die er dann auch schließlich unter dem Gelächter der Wahlhelfer und in zwischen herbeigeströmter Passanten, rief.
Etwa eine viertel Stunde später, die Wahlhelfer hatte inzwischen die Leiter wieder und den Rest der Gegend plakatiert, kamen zwei Beamte der Landespolizei. Nach kurzem Wortgefecht mit dem Alten Mann, der sich sogleich als Pächter der Tankstelle offenbarte, stellen die Beamten fest, das hier nichts gegen das Plakatieren einzuwenden sei und in Deutschland ja immer noch Meinungsfreiheit wäre. Auch wenn es dem Pächter nicht passe, die Plakate hätten zu bleiben. Im Übrigen sei das eigenhändige Entfernen durch den Pächter eine Straftat. Der Pächter jetzt völlig verwirrt, hat er doch nur versucht "Zivilcourage" zu beweisen, versuchte noch ein wenig mit dem Beamten zu diskutieren, was aber zu nichts führte. Einer der Beamten war inzwischen auch mit einer Anzeigenaufnahme beschäftigt. Der belästigte Wahlhelfer entschloss sich noch in der Tankstelle den Pächter wegen Nötigung anzuzeigen.